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Verfügungsentwurf vom 19. Mai 04; Stellungnahme

Sehr geehrter Herr Stadtammann
Sehr geehrte Mitglieder des Stadtrates


Mit Schreiben vom 19. Mai 04 hat der Stadtrat dem OX. Kultur im Ochsen (Kulturverein) und der Dachgenossenschaft Ochsen (Hauseigentümerin) den Entwurf einer Verfügung zur Stellungnahme zugeschickt. Die Verfügung bezweckt, den Betrieb des Kulturvereins zum Schutz der Anwohner vor Lärm zu beschränken.

Wir danken Ihnen, dass wir uns zum Verfügungsentwurf äussern dürfen. OX. Kultur im Ochsen hat die Stellungnahme an der Generalversammlung vom 2. Juni 04 diskutiert und verabschiedet. Nach Rücksprache mit der Dachgenossenschaft, wird sich diese als Liegenschaftseigentümerin mit gesondertem Schreiben zum Verfügungsentwurf äussern.


Ausgangslage

Im Haus Ochsengasse 2 / Vordere Hauptgasse 8 sind folgende Ansprechpartner zu unterscheiden:

• Die Genossenschaft Ochsen („Dachgenossenschaft“) ist seit 23 Jahren Eigentümerin des Gebäudes. Gemäss Statuten der Genossenschaft werden im Haus eine Gastwirtschaft und ein Kulturbetrieb geführt.

• Der OX. Kultur im Ochsen (Kulturverein) ist ein Verein mit gut 100 Mitgliedern (davon ca. 25 Aktivmitglieder und ein 6-köpfiger Vorstand). Der Verein ist Mieter des Tanzsaals in der Liegenschaft. Für seine kulturelle Tätigkeit erhält er Beiträge von der Stadt Zofingen und vom Kanton.

• Die Wirtschaft zum goldenen Ochsen ist zur Zeit von Werner Steffen gepachtet. Er wird den Ochsen aber verlassen.

• Die Bar ist von François Baeriswil gepachtet. Herr Baeriswil wird ab Sommer auch die Wirtschaft übernehmen.

Im Hinblick auf den Lärmschutz ist es wichtig, die verschiedenen Betriebe und Verantwortlichen zu unterscheiden. Nicht alle Lärmemissionen kommen vom Kulturverein.


Vorgeschichte

In den 90er Jahren funktionierte der Kulturbetrieb im Ochsensaal über längere Zeit ohne wesentliche Beanstandungen seitens der Nachbarschaft. Vor ca. 4 Jahren erwarb Herr Tschannen die Liegenschaft vord. Hauptgasse 4. Bereits kurz nach seinem Einzug beschwerte er sich wegen übermässigem Lärm. Es erfolgten erste Strafanzeigen. Seit einem Jahr unterschreibt auch der Eigentümer der Liegenschaft Hauptgasse 6 auf den Reklamationen von Herrn Tschannen. Abgesehen von vereinzelten Beanstandungen von Bewohnerinnen und Bewohner der Bärengasse vor 2 Jahren hat sich unseres Wissens in den letzten Jahren niemand wegen übermässigem Lärm vom Ochsensaal beschwert.

Der OX. Kultur im Ochsen suchte mit Herrn Tschannen und Herrn Fehlmann das Gespräch. Nachdem Herr Tschannen anfänglich an einer Besprechung bei der Stadtpolizei teilnahm, liess er uns bei der zweiten Aussprache mitteilen, dass er kein Interesse an weiteren Gesprächen mehr habe. Seither bleibt er auch Einladungen des Stadtammanns fern und verweigert das Gespräch.


Realisierte Lärmschutzmassnahmen

In Absprache mit der Stadtpolizei hat OX. Kultur im Ochsen bereits erhebliche Lärmschutzmassnahmen getroffen:

a) Bauliche Lärmschutzmassnahmen

An der Glastüre zum Saal wurde ein automatischer Türschliesser montiert. Die Fenster wurden mit Schlössern versehen. Sie können nur noch mit Schlüssel geöffnet werden.

Um die Ursache der Immission bei Herrn Tschannen herauszufinden, beauftragte OX. Kultur im Ochsen das renommierte Ingenieurbüro Grolimund & Partner, Aarau, mit einer Expertise. Das Büro führte am 11. Nov. 02 eine Lärmmessung in Herrn Tschannens Schlafzimmer durch und erstattete das Gutachten am 19. Dez. 02 (Beilage). Die Messung ergab ein Hintergrundgeräusch von 24 – 30 dBA und ein Geräusch vom Musiklärm von 25 – 32 dBA. Vorbeifahrende Fahrzeuge auf der Grabenstrasse verursachten offenbar wesentlich höhere Geräuschpegel. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass eine Verbesserung der Luftschalldämmung der Trennwand zur Liegenschaft Fehlmann keine wahrnehmbare Verbesserung bringen würde. Hingegen wird eine körperschallisolierte Lagerung der Bühne und der Lautsprecher empfohlen. Falls nach Realisierung dieser Massnahme noch immer störende Lärmimmissionen beklagt werden, wird die Ermittlung und Beurteilung der Lärmbelastung anhand der Richtlinien des „cercle bruit“ empfohlen. Bei Überschreitung der Richtwerte wären zusätzliche Sanierungsmassnahmen zu prüfen. Mit Schreiben vom 17. Februar 03 haben wir dem Stadtrat das Gutachten Grolimund und die Richtlinie des „Cercle bruit“ zugeschickt.

Der Kulturverein realisierte die Körperschallisolation entsprechend dieser Empfehlung und nach Beratung von Herrn Stauffer (Stauffer Productions AG, Ottenbach) im Laufe des Frühjahres 03. Wir meldeten die Realisierung beim Chef der Stadtpolizei und schlugen vor, dass die Stadt nun die empfohlene Messung gemäss der Richtlinie des „cercle bruit“ vornehme, da Herr Tschannen sich weigerte, den vom OX Beauftragten den Zutritt zu erlauben. Mit unserer Stellungnahme vom 28. Juni 03 stellten wir den Antrag auf Lärmmessungen durch die Stadt. An der Besprechung vom 19. Nov. 03 mit Stadtammann Urs Locher, Stadträtin Aki Dubach und Herrn Jauch wurde vereinbart, dass die Messungen nun nächstens (ohne Vorankündigung) durchgeführt würden, wobei OX die Hälfte der Kosten übernehme. Die Messungen wurden bisher offenbar noch nicht vorgenommen.

b) Betriebliche Lärmschutzmassnahmen


Nach intensiver Diskussion an der Generalversammlung 03 hat OX. Kultur im Ochsen mit Schreiben vom 28. Juni 03 dem Stadtrat einen Vorschlag zur Reduktion des Betriebs im Interesse der Anwohner unterbreitet (Beilage). Der Vorschlag umfasste im Wesentlichen die Verkürzung der Saison um einen Monat („solange es draussen kalt ist, halten sich die Gästen in den Konzertpausen weniger im Freien auf“), die Beschränkung auf 1 Konzert / Wochenende und 1 lautes Konzert (Metal oder Hardcore) / Monat sowie die Einrichtung eines Ordnungsdienstes. Konzerte werden um 00.30 Uhr beendet, bis 01.45 Uhr wird nur noch Barbetrieb mit Hintergrundsmusik durchgeführt. An der Besprechung mit Vertretern des Stadtrates am 19. November 03 wurden die Vorschläge vorläufig für genügend befunden.

c) Erfahrungen

OX. Kultur im Ochsen hat die baulichen Lärmschutzmassnahmen realisiert und dafür Kosten von insgesamt fast Fr. 5’000.- ausgegeben. Mit Ausnahme von einer Panne im Ordnungsdienst anfangs Saison haben wir auch die betrieblichen Massnahmen während der ganzen Saison umgesetzt. Unter der Woche fanden keine Konzerte statt, mit Ausnahme eines Anlasses, für welchen uns die Stadtpolizei eine Ausnahme bewilligte. Auch über diese Ausnahme wurden die Anwohner informiert.

Das Resultat war, dass bis Ende Februar 03 – immerhin fast ¾ der Saison – keine Reklamationen seitens der Anwohner eingingen. Wir gehen deshalb davon aus, dass die getroffenen Massnahmen für die Anwohner genügend sind (Dass sie den gesetzlichen Vorgaben genügen, siehe unter Ziffer 4). Wie wir bereits in unserer Einsprache vom 10. Mai 04 mitteilten, ist für uns nicht erklärbar, weshalb seit Ende Februar nun wieder Beanstandungen eintreffen, da sich in unserem Betrieb nichts geändert hat.

Wir sind enttäuscht, dass unsere Massnahmen im Vorspann des Verfügungsentwurfs mit keinem Wort erwähnt werden. Auch bestreiten wir die Aussage, wonach die erhoffte Wirkung nicht erzielt wurde; die Wirkung wäre mit der vereinbarten Messung zu eruieren. Im Weiteren sind wir erstaunt, dass die Stadtpolizei anlässlich von verschiedenen Kontrollen über eine grosse Distanz Lärm vom Kulturbetrieb feststellte. An der Besprechung vom 19. November 03 wurde vereinbart, dass die Stadtpolizei uns sofort informiere, wenn sie Verfehlungen feststellt. Dies auch deshalb, weil die Verfehlungen möglicherweise nicht dem Ochsen oder dem Kulturverein zugerechnet werden können. Ausser an den Anlässen, an welchen eine Anzeige einging, erhielten wir von der Stadtpolizei keine Meldungen. Wie wir bereits in der Einsprache vom 7. April 04 mitteilten, stellte selbst der kontrollierende Polizeibeamte teilweise fest, dass die Lautstärke „nicht unzumutbar“ sei. Bei den Kontrollen an den erwähnten Anlässen wurden die von den Polizeibeamten verlangten Massnahmen jeweils sofort umgesetzt. Wir bestreiten deshalb, dass der Lärm über eine grosse Distanz hörbar ist, und dass die Zeiten nicht eingehalten wurden. Wir bitten Sie, dies im Verfügungsentwurf richtig zu stellen.



Rechtslage

Die vom Stadtrat in Aussicht gestellten Einschränkungen des Kulturbetriebs sind nur rechtmässig, wenn sie sich auf eine gesetzliche Grundlage stützen, verhältnismässig sind und im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen.

a) Gesetzliche Grundlage

aa) Zonenkonformität


Die Altstadtzone ist für gemischte Nutzungen mit Läden, Kleingewerbe, Dienstleistungen und Wohnen vorgesehen (§ 10 BNO). Die historische Eigenart ist zu erhalten. Der unter besonderem Denkmalschutz stehende „Tanzsaal“ im Ochsen und seine Nutzung als Kultur- und Begegnungsraum entsprechen diesen Vorgaben in idealer Weise. Der Kulturbetrieb im Ochsensaal ist zweifellos zonenkonform.

bb) Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutzverordnung (LSV)

Nach Art. 11 USG ist der Lärm im Rahmen der Vorsorge soweit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Die Emissionsbeschränkungen werden verschärft, wenn der Lärm die massgebenden Belastungsgrenzwerte überschreitet.

Der vom Kulturbetrieb ausgehende „Lärm“ erreicht den Immissionsgrenzwert der Empfindlichkeitsstufe III (55 dBA Nachts [Gewerbelärm]) bei weitem nicht (Art. 13 LSV).

Auch das Vorsorgeprinzip haben wir erfüllt. Mit den in unserem Schreiben vom 28. Juni 03 aufgelisteten Massnahmen hat der Kulturverein sämtliche technisch und betrieblich möglichen und wirtschaftlich tragbaren Massnahmen umgesetzt (vgl. unten b). Insbesondere haben wir die dafür massgebenden Grenzwerte der Richtlinie des „cercle bruit“ (1) eingehalten und die Empfehlungen umgesetzt. In diesem Zusammenhang ist es besonders stossend, dass die Stadtpolizei die vereinbarten Messungen bisher nie vorgenommen hat. Wir können nicht beurteilen, ob der Lärm vom Ochsensaal in der Wohnung von Herrn Tschannen tatsächlich hörbar ist, und ob er allenfalls von anderen Lärmquellen beeinträchtigt wird.

cc) Städtische Polizeiverordnung

Der Schutz vor Immissionen ist im Bundesrecht an sich abschliessend geregelt (Art. 65 USG). In der rechtlichen Literatur und Gerichtspraxis ist umstritten, wie weit kantonale und kommunale Lärmschutzvorschriften überhaupt anwendbar sind.

Die massgebenden Bestimmungen der städtischen Polizeiverordnung (§§ 39, 40 und 42) geben keinen Anspruch auf absolute Ruhe nach 23.00 Uhr. Auch der Strassenverkehr ist nach 23.00 Uhr ja nicht verboten. Die Polizeiverordnung verlangt lediglich, dass auf die Nachtruhe besonders Rücksicht genommen wird (§ 39 Abs. 2), dass nach 22.00 Uhr die Fenster zu schliessen sind (§ 42) und dass im Gewerbe und in Unternehmungen die Lärmimmissionen auf ein erträgliches Mass reduziert werden (§ 40). Mit der Einhaltung der Grenzwerte des „cercle bruit“ ist dieses „erträgliche Mass“ zweifellos erreicht.

b) Verhältnismässigkeit und öffentliches Interesse


Einschränkungen, welche über das hinausgehen, was gesetzlich verlangt werden kann, sind nicht nur unverhältnismässig sondern rechtswidrig. Hingegen lässt das Vorsorgeprinzip Raum für eine Interessenabwägung.

Der Verein OX. Kultur im Ochsen erfüllt wichtige Aufgaben im öffentlichen Interesse. Er ist der einzige Veranstalter in Zofingen, der regelmässig Live-Konzerte aus den Sparten Rock, Pop, Blues, Funk usw. mit Bands aus dem In- und Ausland anbietet. Er deckt damit ein Segment der Kultur ab, welches vor allem das jugendliche Publikum anspricht. Ein solcher Musik-Club steht dem Regionalzentrum Zofingen gut an.

Mit seinem traditionellen Nachwuchsfestival hat der Kulturverein einen wesentlichen Beitrag zu einer lebendigen und grossen Musikszene in Zofingen beigetragen. Diese hat einige national bekannte Künstler hervorgebracht. Insbesondere haben aber dank dem Ochsen viele Jugendliche eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung gefunden. Welche menschlichen Werte mit der Musik gefördert werden, muss hier nicht wiederholt werden. Die Beiträge von Stadt und Kanton, für welche wir sehr dankbar sind, belegen das öffentliche Interesse am Kulturbetrieb. Der Verein OX. Kultur im Ochsen ist deshalb auch als gemeinnütziger Verein steuerbefreit.

Eine weitere wichtige Aufgabe im öffentlichen Interesse erfüllt OX. Kultur im Ochsen im Bereich der Jugendarbeit. Vorab ist der Ochsensaal Treffpunkt für die schulentlassenen Jugendlichen der Region; ein anderes Angebot für diese Alterklasse gibt es in Zofingen nicht. Der OX. Kultur im Ochsen ist deshalb auch im Leitbild Jugendarbeit der Stadt erwähnt. Im Ochsen sind immer Personen anwesend, die in Krisen für ein Gespräch zur Verfügung stehen oder in Notfällen Hilfe anfordern.

Der Kulturverein hat rund 25 Aktivmitglieder. Sie müssen sämtliche Arbeiten (auch WC-Putz), welche im Kultur- und Barbetrieb anfallen, leisten – und dies selbstverständlich unentgeltlich. Hier ist für Konsumhaltungen kein Platz. Der Vorstand legt grossen Wert darauf, die Aktivmitglieder einzuarbeiten und auszubilden. So informierte uns beispielsweise im letzten Jahr der Psychologe der Kantonspolizei über das Verhalten im Ordnungsdienst. Die Aktivmitglieder lernen dabei alle Facetten der Organisation von Kulturveranstaltungen. Mehrere unserer ehemaligen Aktivmitglieder arbeiten heute als Licht- oder Tontechniker oder in einer anderen Funktion in der Kulturbranche. Der Vorstand legt bei der Ausbildung grossen Wert auf Zuverlässigkeit, Verantwortung und Rücksichtnahme auf die Anwohner (2). Wenn dabei Pannen auftreten, ist dies nicht böser Wille oder Nachlässigkeit.

Selbstverständlich besteht auch ein öffentliches Interesse an der Einhaltung der Nachtruhe. Dieses Interesse ist aber im vorliegenden Fall deutlich geringer zu gewichten, als die Aufrechterhaltung eines attraktiven Kulturbetriebs und Treffpunktes. Den 2 Personen, welche sich durch den Betrieb im Ochsensaal an vereinzelten Abenden im Jahr gestört fühlen, stehen hunderte von Kulturinteressierten gegenüber; was wir mit der laufenden Petition belegen können.



Zu den einzelnen Auflagen

Mit den vorgeschlagenen Massnahmen werden die Anstrengungen des Vereins und der Aktivmitglieder schlecht belohnt. Trotz der attraktiven Kultur, welche der Ochsen seit 22 Jahren im Zentrum von Zofingen anbietet, trotz allen Bemühungen um Dialog und Rücksichtnahme, trotz Umsetzung der von den Behörden verlangten Massnahmen soll der Kulturbetrieb nun dezimiert werden. Dies demotiviert nicht nur die Jugendlichen.

a) Beschränkung der Anlässe mit verstärkter Musik

Die vom Stadtrat vorgesehene Beschränkung der Anlässe mit verstärkter Musik auf 2 Wochenenden pro Monat würde für den Kulturverein über kurz oder lang das Ende bedeuten. Alternativen ohne verstärkte Musik bestehen wenig. Pantomime, Theater usw. sind erfahrungsgemäss für unser Publikum nicht attraktiv und sind für uns finanziell nicht tragbar. Filmabende sind nur im beschränkten Rahmen möglich und beinhalten ebenfalls verstärkte Musik. Für reinen Barbetrieb (ohne Musik?) gibt es in Zofingen schon genügend Angebote und ein reiner Trink-Betrieb für Jugendliche ist unsinnig und entspricht nicht unseren Statuten. Die Öffnung bis 23.00 Uhr bringt nichts, da unsere Kunden – wir können es nicht ändern – in der Regel erst um 22.00 Uhr ausgehen.

Es bleibt die Möglichkeit der Schliessung an 2 – 3 Wochenenden pro Monat. Die Folge wäre, dass die Jugendlichen in andere Städte ausweichen, wo sie unserem Einfluss entzogen sind. Der Zusammenhalt unter den Einheimischen ginge verloren. Schliesslich wäre die Halbierung des Betriebs finanziell für den Verein nicht verkraftbar, da wir ca. ¾ unserer Ausgaben aus den Einnahmen des Betriebs decken.

b) Beschränkung von Heavy Metal- und ähnlichen Konzerten

Die Massnahmen zum Schutz der Nachbarn dürfen sich gemäss der Kantonsverfassung (KV) nicht gegen einzelne Musikstils richten, sondern ausschliesslich gegen den Störer bzw. den Lärm. Gemäss § 13 Abs. 4 KV ist Zensur untersagt, gemäss § 14 KV ist die künstlerische Betätigung frei. Die Anzeigen aus der Nachbarschaft haben sich in der Vergangenheit nicht spezifisch gegen Metal-Anlässe gewendet. Wir müssen davon ausgehen, dass diese Einschränkung den Anwohnern nichts bringt, weil sie sich vom Lärm anderer Konzerte und Anlässe offenbar gleichermassen gestört fühlen. Die Auflage ist deshalb unverhältnismässig. Schliesslich widerspricht es auch den Statuten des Vereins OX. Kultur im Ochsen, besondere Musikarten zu zensurieren.

Die Beschränkung von Heavy Metal Konzerten bedeutet für den OX. Kultur im Ochsen einen schweren Verlust. Heute gehören wir in dieser Sparte zu den führenden Lokalen in der Schweiz; bekannteste internationale Bands treten deshalb im Ochsen auf. Wegen dem hohen Niveau des Angebots und dem Goodwill der Bands sind diese Konzerte eine sichere Einnahmenquelle, die uns erlaubt, andere Angebote quer zu subventionieren. In der Region gibt es eine qualitativ hoch stehende Szene von Metal-Musikern und Bands und der Ochsen hat ein treues Stammpublikum. Übrigens sind Metal-Fans unproblematische und friedliche Kunden, auch wenn sie schwarz angezogen sind.

c) Verbindliches Jahresprogramm

Die Saison 03/04 von OX. Kultur im Ochsen dauerte 8 Monate (früher 9) und umfasste 65 Anlässe. Im Interesse der Anwohner haben wir die Anzahl der Anlässe bereits drastisch reduziert (Saison 02/03 noch 95 Anlässe). Die Aktivmitglieder legen das Programm jeweils ca. 2 Monate im Voraus fest. Es ist uns nicht möglich, die ganze Saison vorgängig zu planen, da wir dann weder auf besondere Angebote oder Bedürfnisse noch auf die aktuelle Finanzlage Rücksicht nehmen könnten.

Bisher haben wir jeweils Mitte Monat das Programm des Folgemonats veröffentlicht und auch der Stadtpolizei sowie den Anwohnern bekannt gegeben. Welche Vorteile würde eine frühere Information bringen?

d) Sicherheits- und Ordnungsdienst

In der letzten Saison haben wir die Organisation und Ausbildung unseres Ordnungsdienstes laufend verbessert. Heute haben wir einen Stand erreicht, der von keinem anderen Lokal in Zofingen und auch von keinem vergleichbaren Kulturlokal in der Schweiz geboten wird. Wir setzen gegenüber unseren Gästen vor dem Haus konsequent ein Glas-Verbot durch; unsere Leute sammeln soweit möglich Flaschen von Passanten und Gästen ein, welche diese aus anderen Lokalen oder von Zuhause mitbringen. Das Glasverbot macht unsere Gäste darauf aufmerksam, dass auf die öffentliche Ordnung und die Anwohner Rücksicht zu nehmen ist. Allerdings können wir nicht die Aufsicht in der ganzen Unterstadt übernehmen und sind gegenüber Gästen von anderen Lokalen nicht legitimiert.

Ein professioneller Ordnungsdienst wäre kontraproduktiv. Unsere Mitglieder brauchten weder Selbstverantwortung noch Rücksichtnahme zu üben. Im Weiteren ist ein professioneller Ordnungsdienst für uns schlicht unerschwinglich. In diesem Zusammenhang können wir auch auf das KIFF in Aarau, das Kulturwerk in Sursee (erhielt kürzlich einen Kulturpreis) oder das Kofmehl in Solothurn hinweisen; diese Kultur-Clubs erhalten von der Stadt Beiträge in Millionenhöhe, was natürlich die Anstellung von Personal ermöglicht.

e) Feuerpolizei, Beschränkung der Personenzahl

Die am 9. Januar 04 vom AVA verfügten feuerpolizeilichen Auflagen wurden teilweise bereits umgesetzt. Für die Fristverlängerung sind wir dankbar. Die Auflagen müssen zweifellos vom Stadtrat nicht ein zweites Mal verfügt werden. Für die Erstellung der Feuertreppe ist der Auftrag erteilt. Wir haben diese Auflage akzeptiert, obwohl wir nicht wissen, wie wir sie bezahlen können; dies als Beweis, dass wir vernünftige Auflagen akzeptieren, auch wenn sie für uns hart sind.

Bei der Beschränkung der Personenzahl muss ein Schreibfehler vorliegen. Gemäss der feuerpolizeilichen Verfügung dürfen sich nach Errichtung des zweiten Fluchtweges im Saal (nicht in der Liegenschaft) maximal 200 Personen aufhalten. Eine Verschärfung dieser Auflage ist feuerpolizeilich unbegründet und hat keine Rechtsgrundlage. Sie wäre auch völlig unverhältnismässig und nicht durchführbar. Schon in der Gaststube sind 75 Plätze erlaubt; unter Berücksichtigung der Wohnungen (müsste der Kulturverein die Anzahl der dort Anwesenden Personen zählen), der Bar und unseren Helfern könnten wir vielleicht noch 80 Zuschauer einlassen. Damit ist der Saal halb leer.



Weiteres Vorgehen

Der Verein OX. Kultur im Ochsen beantragt, dass der Stadtrat oder die Stadtpolizei nochmals das Gespräch in Anwesenheit von Herrn Tschannen sucht. Als Grundlage für das Gespräch erwarten wir die Durchführung der versprochenen Messung oder wenigstens die Aussage eines Polizeibeamten oder einer anderen unbefangenen Person, wonach in der Wohnung des Anzeigers überhaupt Musiklärm aus dem Ochsensaal hörbar ist. Wir schlagen vor, dieses Gespräch an Ort und Stelle durchzuführen, damit die genauen Ursachen und Lärmquellen eruiert werden können. Gerne würden wir Ihnen die von uns bereits umgesetzten Massnahmen vorführen.

Wir und auch der Verantwortliche für den Barbetrieb sind bereit, weitere Massnahmen zu ergreifen und Einschränkungen zu akzeptieren, soweit deren Nutzen für die Anwohner belegt ist und sie die Existenz unseres Betriebs nicht gefährden. Der vorliegende Verfügungsentwurf geht jedoch zu weit und ist teilweise sogar kontraproduktiv. Deshalb stellen wir folgende



Anträge

1. Auf die Einschränkungen des Kulturbetriebs gemäss dem Verfügungsentwurf sei zu verzichten und die Bussenverfügungen seien zurückzunehmen.

2. Es sei vom Stadtrat eine Verhandlung mit der Dachgenossenschaft, der OX. Kultur im Ochsen sowie dem Anzeiger an Ort und Stelle durchzuführen. Als Grundlage der Verhandlung sei ein Beleg für die Hörbarkeit des Musiklärms aus dem Ochsensaal in der Wohnung des Anzeigers beizubringen.



Im Interesse der Kultur- und Jugendarbeit in Zofingen bitten wir Sie höflich, die gestellten Anträge gutzuheissen.


Mit freundlichen Grüssen
Günter Zimmermann, Präsident





1) Für die Beurteilung der Einhaltung des Vorsorgeprinzips bei öffentlichen Lokalen ist die Richtlinie des „cercle bruit“ massgebend, welche auch vom Bundesgericht angewendet wird (z.B. Bundesgerichtsentscheid vom 5. März 2003, in ZBl 2/2004 publiziert). Die Richtlinie erlaubt zwischen 22.00 und 07.00 Uhr für bestehende Anlagen in einer Mischzone einen Grenzwert für Körperschall von 35 dBA und für Luftschall von 45 dBA. Diese Grenzwerte haben wir gemäss der Messung Grolimund (25 – 32 dBA) bereits vor der Realisierung der Isolationsmassnahmen eingehalten. Mit der körperschallisolierten Lagerung der Bühne und der Lautsprecher wurde der Pegel mindestens um weitere 10 dBA reduziert. Sind die Grenzwerte der Richtlinie eingehalten und die Empfehlungen umgesetzt, dann gilt das Vorsorgeprinzip als erfüllt.

2) So ist es dem Verein bisher gelungen, jegliche Gehässigkeiten und „Vergeltungsmassnahmen“ gegen Herrn Tschannen zu vermeiden.

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