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Interpellation an den Stadtrat

Am 29. August 2011 reichten Viviane Hösli, Marcel Thüler und Michael Wacker (SP) und Mitunterzeichnende eine dringliche Interpellation betr. Zukunft OX. Kultur im Ochsen ein mit folgendem Inhalt:

Seit 2002 beschäftigen sich die Polizei, die Stadt, der Verein OX. Kultur im Ochsen (nachstehend OX genannt) und einzelne Anwohner mit der Problematik rund um Lärmklagen wegen des Kulturbetriebs. Die Chronologie der ganzen Lärmgeschichte ist lang und bis zu diesem Zeitpunkt ist kein Ende abzusehen.

In der jüngsten Vergangenheit waren den Medien allerdings zwei widersprüchliche Informationen zu entnehmen. Zum Einen wird im Kulturförderkonzept der Stadt Zofingen festgehalten, dass OX zu den sogenannten „Big Five“ der Kulturlandschaft in Zofingen zählt und somit seitens der Stadt eine Leistungsvereinbarung mit dem Verein ausgehandelt werden soll. Zum Anderen war zu lesen, dass die Aargauer Nachwuchsmusikveranstaltung „bandXaargau“ sich vom Veranstaltungsort in Zofingen verabschiedet da die rechtlich ungeklärte Situation eine langfristige Planung verunmögliche.


Antwort des Stadtrates

Der Stadtrat beantwortet die aufgeworfenen Fragen wie folgt:

Unterstützt der Stadtrat den seit 30 Jahren bestehenden Kulturbetrieb grundsätzlich?
Der Kulturbetrieb des Kulturvereins OX. Kultur im Ochsen (OX) wird durch die Stadt seit Jahren mit einem Betriebsbeitrag von CHF 17'000.unterstützt.

Die Beurteilung, dass der Verein OX ein wichtiger Akteur auf dem Kulturplatz Zofingen ist, veranlasste den Stadtrat, diesen Kulturbetrieb im Kulturförderkonzept, das er am 4. Mai 2011 genehmigte, als eine der fünf ständigen städtischen Kulturinstitutionen aufzuführen.


Hat der Stadtrat alle Mittel ausgeschöpft, um dem Verein ein Fortführen des Kulturprogramms im bisherigen Umfang (inkl. Livekonzerte) zu ermöglichen?

Das Ressort Kultur wird in enger Zusammenarbeit mit dem Bereich Hochbau und Liegenschaf-ten versuchen, das Verfahren im Hinblick auf das oben skizzierte Ziel weiter voranzutreiben. Mit den Beteiligten soll baldmöglichst eine Verhandlung durchgeführt werden.


Ist der Standortfaktor Kultur in allen bisher unternommenen Schritten vom Stadtrat berücksichtigt worden?
Ja.


Betrachtet der Stadtrat es als möglich, dass er zukünftig auf den Sektor Jugendkultur in Zofingen (der gemäss Kulturförderkonzept von OX abgedeckt werden soll) komplett verzichten kann?

Nein. Dem Stadtrat ist der Bereich Jugendkultur ein wichtiges Anliegen, das er unterstützt, so-weit der Rahmen der Rechtsordnung eingehalten ist. Die junge Bevölkerung hat für den Stadtrat einen wichtigen Stellenwert. Dass für diese Generation politisiert und gehandelt wird, zeigen die Einrichtungen, Massnahmen und Bemühungen der vergangenen Jahre.


Sieht der Stadtrat andere Möglichkeiten ein Jugendkulturprogramm in Zofingen anzubieten? Kann bei einer solchen Variante mit denselben Kosten wie heute gerechnet werden?
Der Stadtrat ist nach wie vor bereit, sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für eine Lösung zu engagieren.

Die Lösungssuche muss auf Basis einer transparent geführten Debatte verlaufen. Dabei muss es möglich sein, verschiedene Optionen zu erörtern und es müssen Toleranz, Kompromissbe-reitschaft und Verständnis vorausgesetzt werden. Wenn Mediation als ein mögliches sinnvolles Instrument erachtet wird, kann der Stadtrat sich diese Methode vorstellen.



Sieht der Stadtrat andere Möglichkeiten ein Jugendkulturprogramm in Zofingen anzubieten? Kann bei einer solchen Variante mit denselben Kosten wie heute gerechnet werden?

Der Stadtrat hat die Suche nach neuen Lösungen mit den Verantwortlichen von OX. Kultur im Ochsen bereits früher angesprochen. Es ist ihm wichtig, einen Beitrag für gute Rahmenbedingungen für die Jugendkultur zu leisten. Dass in dieser Situation auch die Örtlichkeiten neu diskutiert werden müssen, scheint dem Stadtrat eine wichtige Bedingung.

Er wird die verschiedenen kulturellen, rechtlichen, sozialen und auch finanziellen Aspekte berücksichtigen.


Am 11. Juni 2004 hat OX beim Stadtrat eine Petition mit 3654 Unterschriften eingereicht. Bist heute erfolgte keine Stellungnahme dazu. Warum nicht?
Der Stadtrat hat selbstverständlich die Anliegen der Petition bei seinen damaligen Entschei-dungen mit einfliessen lassen. Bei der Beurteilung der Lärmfrage musste er sich aber an den rechtlichen Vorgaben und den Ergebnissen der Lärmmessungen orientieren. Bekanntlich stellt eine Petition (Bittschrift) kein eigentliches Rechtsmittel dar. Damit werden die Petitionäre auch nicht in ein Verfahren involviert. Eine formelle Stellungnahme ihnen gegenüber ist deshalb nicht üblich. Die Öffentlichkeit wurde aber jeweils vom Stadtrat mit Medienmitteilungen über Entscheide in dieser Sache informiert. So hat er u.a. am 7. Februar 2005 über die massive Überschreitung der Lärmgrenzwerte im Ochsensaal und seine Verfügungen betreffend Durchsetzung der Einhaltung der Grenzwerte und die betrieblichen Auflagen orientiert. Dabei nahm er Bezug auf die Petition und stellte in seinem Fazit Folgendes fest:

„Der Stadtrat beabsichtigt in keiner Art und Weise, eine bestimmte Art von Kultur zu zensurie-ren oder aus der Altstadt zu verbannen, wie es ihm in der Petition unterstellt worden ist. Im Ge-genteil, er wird ihm Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten alles daran setzen, dass OX. Kultur im Ochsen ihren Betrieb in der Altstadt mit gewissen Einschränkungen fortführen kann. Allerdings hat er bei seiner Beurteilung auch die Anliegen der unmittelbaren Nachbarschaft in Betracht zu ziehen und deren Anspruch auf Wohnund Lebensqualität zu schützen.“

Wie aus diesem Rückblick hervorgeht, erfolgte aus Sicht des Stadtrates der Umgang mit der Petition in den Jahren 2004 und 2005 in korrekter Art und Weise.


Zofingen, 12. Oktober 2011

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