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Weniger Lärm als untere Grabenstrasse
Die Diskussionen über die Lärmimmissionen der Musik im Ochsensaal haben vor mehr als zwei Jahren mit einer Anzeige von einem einzelnen Nachbarn begonnen. Seither hat der Kulturverein OX. Kultur im Ochsen laufend Massnahmen zur Reduktion der Belastung der Nachbarn umgesetzt. Neben betrieblichen Einschränkungen wurden insgesamt rund 10’000 Franken für Lärmschutzmassnahmen ausgegeben. Am Dienstag hat der Stadtrat den Verantwortlichen des Kulturvereins OX. Kultur im Ochsen nun die Resultate einer Lärmstudie vorgestellt und eine Verfügung übergeben, mit welcher die Rahmenbedingungen für den Kulturbetrieb neu festgelegt werden. Dabei sollen die Anzahl der Veranstaltungen mit elektronisch verstärkter Musik reduziert und gewisse Musikarten (metal) besonders eingeschränkt werden. Im Weiteren hat der Stadtrat Sofortmassnahmen verfügt und Kontrollmessungen angeordnet.
Die Resultate der Messungen sind für den Kulturverein unerwartet hoch ausgefallen. Aufgrund eigener Messungen und Schätzungen sind wir bisher davon ausgegangen, dass die massgeblichen Grenzwerte eingehalten werden. Auch wenn die vom Stadtrat angeordneten Messungen teilweise nicht nach den Vorschriften erfolgt sind, anerkennen wir, dass zum Schutz des Nachbarn weitere Lärmschutzmassnahmen erforderlich sind. Dazu sind wir bereit. Mit den Lärmmessungen liegt nun auch eine Grundlage für die gezielte Umsetzung weiterer Sanierungsmassnahmen vor. Interessantes Detail: Die Messungen haben auch gezeigt, dass bei den Nachbarn die Musik vom Ochsen während den Konzerten nicht lauter ist als der Umgebungslärm und insbesondere der Verkehrslärm von der unteren Grabenstrasse.
Nicht einverstanden ist der Kulturverein mit den Aussagen des Lärmgutachtens über den Schallpegel im Ochsensaal. Dieser ist keinesfalls gesundheitsschädigend. Bei jeder Veranstaltung im Ochsen werden gratis Gehörschutzpfropfen abgegeben, welche eine Gehörsschädigung verhindern. Das Bundesrecht ermöglicht die Anwendung höherer Lärmgrenzwerte, wenn Gehörschutzpfropfen angeboten werden.
Fragwürdig ist im Weiteren die Forderung des Stadtrates, dass ein Baugesuch für eine Nutzungsänderung eingereicht werden müsse. Dass im „Tanzsaal zum goldenen Ochsen“ Rock-Konzerte durchgeführt werden, ist längst bekannt, leistet die Stadt doch seit den 80-er Jahren einen finanziellen Beitrag an den Kulturverein.
Die vom Stadtrat verfügten Einschränkungen der Veranstaltungen treffen den Kulturverein hart. Wir werden in den nächsten Tagen vertieft prüfen, wie sich die Auflagen auch längerfristig mit einem attraktiven Kulturangebot vereinbaren lassen. Das Veranstaltungsprogramm für die nächsten Wochen kann durchgeführt werden, allerdings mit eingeschränkter Lautstärke.
Der Kulturverein legt Wert auf die Feststellung, dass der Stadtrat sich fair verhalten hat. Die Verfügung wurde am Dienstag Abend von Stadtammann Urs Locher und der „Kulturministerin“ Annegret Dubach persönlich überreicht und mündlich erläutert. Dies werten wir als Zeichen, dass im Gespräch weiterhin gemeinsam konstruktive Lösungen möglich sind.
Der Kulturverein wird die Unterlagen sorgfältig analysieren und alle Lösungsmöglichkeiten ausloten. An einer ausserordentlichen Generalversammlung soll noch im Februar über das weitere Vorgehen beschlossen werden. Dabei muss auch geprüft werden, ob die Verfügung an den Kanton weitergezogen werden soll, um den Verhandlungsspielraum offen zu halten. Der Kulturverein ist weiterhin bereit, im Gespräch mit den Nachbarn und der Stadt Lösungen zu finden, die den Schutz der Anwohner verbessern und ein attraktives Kulturprogramm ermöglichen.
Download Communique 09.02.2005
Download Verfuegung Stadt 07.02.2005
